Änderungen zur Ursprungsgrundlage in fett und kursiv
Empfehlungsbeschluss:
Der nochmaligen Verlängerung der
Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist bis zum 02. November 2022, das
Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum III b, Flurstück 38/1 der Flur
4 der Gemarkung Schirum betreffend, wird zugestimmt.
Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller: siehe
Angaben in Anlage 2 (nicht öffentlich).