Empfehlungsbeschluss:

 

 

  1. Auf der Grundlage der beiliegenden Kriterien- und Prioritätenlisten (siehe Anlagen 3 und 4), werden die im erweiterten Innenstadtbereich bestehenden, alten Bebauungspläne überarbeitet. Bei der Überarbeitung der Bebauungspläne sind die Zielsetzungen der Planung und die weiteren Aspekte zu berücksichtigen (siehe Anlagen 1 und 2).
  2. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls überprüft, ob mehrere kleine Bebauungspläne in einem Verfahren zusammengefasst werden können und ob einzelne, bisher nicht durch Bebauungspläne abgedeckte Bereiche (z. B. bebaubar gem. § 34 BauGB), in den Bebauungsplan einbezogen werden können.
  3. Gleichzeitig werden die Nachverdichtungsmöglichkeiten in den Bereichen der festgesetzten Wohn- und Mischgebiete überprüft und überarbeitet. Hierbei sind aktuelle Anfragen hinsichtlich einer Bebauung, die im Zuge einer Nachverdichtung regulierbar wäre, prioritär zu berücksichtigen.
  4. In der Phase der Überarbeitung der Bebauungspläne ist sicherzustellen, dass Vorhaben, die die vorhandene Bebauung der Umgebung deutlich überschreiten und den Zielen der zukünftigen Planung widersprechen, zurückgestellt werden bzw. bei baugenehmigungsfreien Vorhaben keine Bestätigung der Stadt zur Genehmigungsfreistellung erfolgt.

 

Die beiliegenden Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.