Empfehlungsbeschluss:
- Auf der Grundlage der
beiliegenden Kriterien- und Prioritätenlisten (siehe Anlagen 3 und 4),
werden die im erweiterten Innenstadtbereich bestehenden, alten
Bebauungspläne überarbeitet. Bei der Überarbeitung der Bebauungspläne sind
die Zielsetzungen der Planung und die weiteren Aspekte zu berücksichtigen
(siehe Anlagen 1 und 2).
- In diesem Zusammenhang wird
ebenfalls überprüft, ob mehrere kleine Bebauungspläne in einem Verfahren
zusammengefasst werden können und ob einzelne, bisher nicht durch
Bebauungspläne abgedeckte Bereiche (z. B. bebaubar gem. § 34 BauGB), in
den Bebauungsplan einbezogen werden können.
- Gleichzeitig werden die
Nachverdichtungsmöglichkeiten in den Bereichen der festgesetzten Wohn- und
Mischgebiete überprüft und überarbeitet. Hierbei sind aktuelle Anfragen
hinsichtlich einer Bebauung, die im Zuge einer Nachverdichtung regulierbar
wäre, prioritär zu berücksichtigen.
- In der Phase der Überarbeitung
der Bebauungspläne ist sicherzustellen, dass Vorhaben, die die vorhandene
Bebauung der Umgebung deutlich überschreiten und den Zielen der
zukünftigen Planung widersprechen, zurückgestellt werden bzw. bei
baugenehmigungsfreien Vorhaben keine Bestätigung der Stadt zur
Genehmigungsfreistellung erfolgt.
Die beiliegenden Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.