Empfehlungsbeschluss:
Auf der Grundlage der beiliegenden Kriterien- und
Prioritätenlisten (siehe Anlagen 3 und 4), werden die im erweiterten
Innenstadtbereich bestehenden, alten Bebauungspläne überarbeitet. Bei der
Überarbeitung der Bebauungspläne sind die Zielsetzungen der Planung und die
weiteren Aspekte zu berücksichtigen (siehe Anlagen 1 und 2).
Die beiliegenden Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.