Empfehlungsbeschluss:

 

 

-       Die Abwägungen, der zur Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 372 –nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße-, inklusive der Begründung und der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung, eingegangenen Stellungnahmen,

 

 

-       die Abwägungen, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf, inklusive der Begründung und der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung, eingegangenen Stellungnahmen,

 

 

-       die Aufhebung, der im laufenden Verfahren befindlichen Bauleitplanung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41/1 –Julianenburger Straße- (überdeckt durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 372),

 

 

-       die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 41/1, 41/1/1. Änderung, und des Bebauungsplanes Nr. 63 (überdeckt durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 372),

 

-       der Bebauungsplan Nr. 372 –nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße-, inklusive der dazugehörigen Begründung und der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen über die gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung,

 

 

 

werden beschlossen.

 

 

Sämtliche Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.