Sitzung: 30.11.2022 ORAUR/11/2022
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 5
Vorlage: 22/203
Empfehlungsbeschluss:
- Die Abwägungen, der zur Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 des
Baugesetzbuches zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 372 –nördlich und südlich
Graf-Ulrich-Straße-, inklusive der Begründung und der bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen
Bauordnung, eingegangenen Stellungnahmen,
- die Abwägungen, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4
Abs. 1 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf, inklusive
der Begründung und der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen über die Gestaltung
gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung, eingegangenen
Stellungnahmen,
- die Aufhebung, der im laufenden Verfahren befindlichen Bauleitplanung zur
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41/1 –Julianenburger Straße- (überdeckt
durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 372),
- die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 41/1, 41/1/1.
Änderung, und des Bebauungsplanes Nr. 63 (überdeckt durch den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 372),
- der Bebauungsplan Nr. 372 –nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße-,
inklusive der dazugehörigen Begründung und der bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen über die gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 der Niedersächsischen
Bauordnung,
werden beschlossen.
Sämtliche Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.