Empfehlungsbeschluss:

1.    Die Aufstellung der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 (Osterstraße) im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB einschließlich der Berichtigung des Flächennutzungsplanes,

2.    Die Einleitung der Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 298 in dem überlagerten Teilbereich

werden beschlossen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.