Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zur zweiten Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan Nr. 310 „Östlich Wallstraße“, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind,
  2. Die dritte Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 310 „Östlich Wallstraße“ gemäß § 4a Absatz 3 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht,
     

werden beschlossen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.