Empfehlungsbeschluss:

 

1.  Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen gemäß Tabelle (s. Anlage) wird zugestimmt.

 

2.  Der Entwurf der 78. Flächennutzungsplanänderung und

 

3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 08 „Rahe-Boomweg“

 

mit den dazugehörigen Entwürfen der Begründung und des Umweltberichts sowie den örtlichen Bauvorschriften wird in der vorliegenden Form (s. Anlagen) beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V. mit § 4 (2) BauGB mit den vorgenannten Entwürfen durchzuführen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.