hier: Bebauungsplan Nr. 109 (OT Wallinghausen)
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes werden nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen förmlich
übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
An der Dalhoffsburg (1. Abschnitt)
Diese Verkehrsfläche
besteht aus dem Flurstück 429/0 der Flur 5 der Gemarkung Wallinghausen. Sie
beginnt an der Straße „Eckfehler Weg“ und endet am Wendehammer.
Fußweg „An der Dalhoffsburg“ – „Eckfehler Ring“
Diese Verkehrsfläche
besteht aus den Flurstücken 431/0, 160/5 und 436/0 der Flur 5 der Gemarkung
Wallinghausen. Sie beginnt am Wendehammer „An der Dalhoffsburg“ und endet an
der Straße „Eckfehler Ring“.
Eckfehler Ring
Diese Verkehrsfläche
besteht aus den Flurstücken 9/1, 463/0, 451/0, 445/0 und 446/0 der Flur 5 der
Gemarkung Wallinghausen. Sie beginnt an der Straße „Eckfehler Weg“ und endet
ebenfalls an der Straße „Eckfehler Weg“.
Bei diesen
Verkehrsflächen handelt es sich um Gemeindestraßen, wobei die Flurstücke 431/0,
160/5, 436/0 sowie ein Teil von 445/0 Fußwege sind. Straßenbaulastträger und
Eigentümer ist die Stadt.