Betreff
Widmung mehrerer Verkehrsflächen als Gemeindestraßen
hier: Bebauungsplan Nr. 109 (OT Wallinghausen)
Vorlage
17/040
Aktenzeichen
21 11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag: 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

An der Dalhoffsburg (1. Abschnitt)

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 429/0 der Flur 5 der Gemarkung Wallinghausen. Sie beginnt an der Straße „Eckfehler Weg“ und endet am Wendehammer.

 

Fußweg „An der Dalhoffsburg“ – „Eckfehler Ring“

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 431/0, 160/5 und 436/0 der Flur 5 der Gemarkung Wallinghausen. Sie beginnt am Wendehammer „An der Dalhoffsburg“ und endet an der Straße „Eckfehler Ring“.

 

 

 

Eckfehler Ring

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 9/1, 463/0, 451/0, 445/0 und 446/0 der Flur 5 der Gemarkung Wallinghausen. Sie beginnt an der Straße „Eckfehler Weg“ und endet ebenfalls an der Straße „Eckfehler Weg“.

 

Bei diesen Verkehrsflächen handelt es sich um Gemeindestraßen, wobei die Flurstücke 431/0, 160/5, 436/0 sowie ein Teil von 445/0 Fußwege sind. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.