Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche als Fußweg
hier: Bebauungsplangebiet Nr. 197 (OT Egels)
hier: Bebauungsplangebiet Nr. 197 (OT Egels)
Vorlage
12/051/1
Aktenzeichen
21 11
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche förmlich
übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Fußweg zwischen „Hanfweg“ und „An der Waldschule“
Diese Verkehrsfläche
besteht aus dem Flurstück 19/17 der Flur 3 der Gemarkung Egels. Sie beginnt an
der Straße „An der Waldschule“ und endet an der Straße „Hanfweg“.
Bei dieser
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung handelt es sich um einen Fußweg.
Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.