hier: Bebauungsplangebiet 210 Aurich Kämpe (OT Aurich)
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden nachfolgend
aufgeführte Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den öffentlichen
Verkehr gewidmet:
Baltrumstraße
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 274/0 und 284/0 der Flur
20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der „Norderneystraße“ und endet am
Flurstück 284/0.
Otto-Leege-Straße (Verlängerung)
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 236/0 der Flur 20 der
Gemarkung Aurich. Sie beginnt am alten Teil der „Otto-Leege-Straße“ und endet
an der „Suhler Straße“.
Verbindungsweg Fuß- und Radweg
„Otto-Leege-Straße“ - „Juiststraße“
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 234/0 sowie einer kleinen
Teilfläche des Flurstücks 205/2 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt
an der Otto-Leege-Straße und endet an der Juiststraße.
Norderneystraße
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 242/1 der Flur 20 der
Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der „Otto-Leege-Straße“ und endet an der
„Baltrumstraße“.
Bei diesen Verkehrsflächen handelt es sich um Gemeindestraßen, wobei es
sich bei den Flurstücken 284/0, 234/0 sowie der Teilfläche von 205/2 um einen
Fuß- und Radweg handelt. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.