Betreff
Widmung mehrerer Verkehrsflächen als Gemeindestraße
hier: Bebauungsplangebiet 243 Auricher Kämpe II (OT Aurich)
Vorlage
17/069
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag: 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Altenburger Straße

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 404/0 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der Straße „Saalfelder Straße“ und endet am Flurstück 377/1.

 

Eisenacher Straße

Diese Verkehrsfläche besteht anteilig aus dem Flurstück 34/20 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der Straße „Suhler Straße“ und endet an den Flurstücken 338/0 und 339/0.

 

Suhler Straße

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 34/17, 34/21 und anteilig 34/20 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der Straße „Hoheberger Weg“ und endet an der Straße „Saalfelder Straße“.

 

Saalfelder Straße

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 403/0 und anteilig 34/20 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der „Suhler Straße“ und endet am Flurstück 151/0.

 

Otto-Leege-Straße (Endstück)

Diese Verkehrsfläche besteht aus einem Teilstück des Flurstücks 34/20 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt am Flurstück 236/0 (Otto-Leege-Straße) und endet an der „Suhler Straße“.

 

Thüringer Straße (Verlängerung)

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 402/0 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt am Flurstück 157/0 (Thüringer Straße) und endet an der „Saalfelder Straße“.

 

Fuß- und Radweg (entlang der Regenrückhaltung)

Diese Verkehrsfläche liegt auf dem Flurstück 45/0 sowie anteilig auf dem Flurstück 34/20 der Flur 20, Gemarkung Aurich. Das Verbindungsstück (Flurstück 284/0) zwischen den beiden Flurstücken wurde bereits bei den Widmungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 210 berücksichtigt. Der Weg beginnt an der „Suhler Straße“ und endet am Flurstück 48/0 (Böhnerweg).

 

Bei diesen Verkehrsflächen handelt es sich um Gemeindestraßen, wobei das Flurstück 34/21 sowie Teilflächen der Flurstücke 34/20, 45/0 und 402/0 Fuß- und Radwege sind. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.