hier: Bebauungsplangebiet 243 Auricher Kämpe II (OT Aurich)
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes werden nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen förmlich
übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Altenburger Straße
Diese Verkehrsfläche
besteht aus dem Flurstück 404/0 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt an
der Straße „Saalfelder Straße“ und endet am Flurstück 377/1.
Eisenacher Straße
Diese Verkehrsfläche
besteht anteilig aus dem Flurstück 34/20 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie
beginnt an der Straße „Suhler Straße“ und endet an den Flurstücken 338/0 und
339/0.
Suhler Straße
Diese Verkehrsfläche
besteht aus den Flurstücken 34/17, 34/21 und anteilig 34/20 der Flur 20 der
Gemarkung Aurich. Sie beginnt an der Straße „Hoheberger Weg“ und endet an der
Straße „Saalfelder Straße“.
Saalfelder Straße
Diese Verkehrsfläche
besteht aus den Flurstücken 403/0 und anteilig 34/20 der Flur 20 der Gemarkung
Aurich. Sie beginnt an der „Suhler Straße“ und endet am Flurstück 151/0.
Otto-Leege-Straße (Endstück)
Diese Verkehrsfläche
besteht aus einem Teilstück des Flurstücks 34/20 der Flur 20 der Gemarkung
Aurich. Sie beginnt am Flurstück 236/0 (Otto-Leege-Straße) und endet an der
„Suhler Straße“.
Thüringer Straße (Verlängerung)
Diese Verkehrsfläche besteht
aus dem Flurstück 402/0 der Flur 20 der Gemarkung Aurich. Sie beginnt am
Flurstück 157/0 (Thüringer Straße) und endet an der „Saalfelder Straße“.
Fuß- und Radweg (entlang der Regenrückhaltung)
Diese Verkehrsfläche
liegt auf dem Flurstück 45/0 sowie anteilig auf dem Flurstück 34/20 der Flur
20, Gemarkung Aurich. Das Verbindungsstück (Flurstück 284/0) zwischen den
beiden Flurstücken wurde bereits bei den Widmungen im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 210 berücksichtigt. Der Weg beginnt an der „Suhler Straße“
und endet am Flurstück 48/0 (Böhnerweg).
Bei diesen Verkehrsflächen
handelt es sich um Gemeindestraßen, wobei das Flurstück 34/21 sowie Teilflächen
der Flurstücke 34/20, 45/0 und 402/0 Fuß- und Radwege sind. Straßenbaulastträger
und Eigentümer ist die Stadt.