Beschlussvorschlag:
Die Stadt Aurich schließt mit der Sethe-Stiftung einen
Erbbauvertrag (Entwurf in der Anlage) für die noch zu vermessene Teilfläche der
Stiftsmühle Aurich (Oldersumer Str. 28, 26603 Aurich), für die Laufzeit von 99
Jahren ab.
Die Stadt Aurich verpflichtet sich das auf dem
Erbbaugrundstück vorhandene denkmalgeschützte Gebäude, die Stiftsmühle Aurich
(Baujahr ca. 1858), in technisch und
baulich gutem Zustand zu erhalten.
Die Stadt Aurich
den vorhandenen Schaden (Drehkranz und Kappe) fachgerecht instand setzen
(Gutachten über den Schaden und Details sind in der Vorlage 17/218 zu finden).
Die Vermarktung
der Stiftsmühle wird durch den Verkehrsverein Aurich übernommen.
Hierfür wird dem VV ein Betrag in Höhe von jährlich
18.000 € gezahlt.
Im ersten Jahr wird zusätzlich ein Betrag in Höhe von
5.000 € für die Erstellung der
Konzeption, neuer Flyer und Internetauftritt.
Einnahmen aus Eintrittsgeldern können zum jetzigen
Zeitpunkt nicht konkret beziffert werden und werden gegengerechnet.