Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG)
wird die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche förmlich übernommen und für den
öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Ein- stufung erfolgt als Gemeindestraße (§ 3
Abs. 1 Nr. 3 NStrG) ohne Widmungsbeschränkungen.
Borsigstraße
(Alter Teil)
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 45/37
tlw. und 45/29 tlw. der Flur 2, Gemarkung Sandhorst. Sie beginnt an der Straße
„Kreihüttenmoorweg“ und endet an dem Flurstück 45/27.
Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt Aurich.