Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der
Straßenreinigungsgebühren vom Frontmetermaßstab auf den Flächenmaßstab zu
ändern und eine novellierte Straßenreinigungssatzung inkl. überarbeitetem
Straßenverzeichnis für eine Beschlussfassung vorzubereiten.