Betreff
Gestellung einer Ausfallbürgschaft für den Turn- und Sportverein Aurich-Ost e.V.
Vorlage
18/121
Aktenzeichen
11.4
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag: 

  1. Die Stadt Aurich übernimmt gemäß § 121 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Ausfallbürgschaft für ein durch den Turn- und Spielverein Aurich-Ost e. V. (TuS Aurich-Ost), Vorsitzender Paul Sobottka, Egelser Gaste 26, 26605 Aurich, aufzunehmendes Darlehen bis zur Höhe von maximal 300.000,00 €. Die Laufzeit des tilgungsfreien Darlehens beträgt 15 Jahre. Die Ausfallbürgschaft ist zweckgebunden für ein Darlehen, das für den Bau des für den Sportbetrieb benötigten Clubheims aufzunehmen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfallbürgschaft mit der vom TuS Aurich-Ost e. V. zu benennenden Darlehensgeberin zu beurkunden.

 

  1. Gleichzeitig verpflichtet sich die Stadt Aurich, frühestens nach Ablauf von 5 Jahren das Clubheim zu den nachgewiesenen Herstellungskosten, maximal jedoch bis zum Höchstbetrag von 300.000,- €, vom TuS Aurich-Ost e. V. zu erwerben. Im Gegenzug dafür erlischt die Bürgschaft.