Betreff
Gestellung einer Ausfallbürgschaft für den Turn- und Sportverein Aurich-Ost e.V.
Vorlage
18/121
Aktenzeichen
11.4
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
- Die
Stadt Aurich übernimmt gemäß § 121 Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Ausfallbürgschaft für ein durch
den Turn- und Spielverein Aurich-Ost e. V. (TuS Aurich-Ost), Vorsitzender
Paul Sobottka, Egelser Gaste 26, 26605 Aurich, aufzunehmendes Darlehen bis
zur Höhe von maximal 300.000,00 €. Die Laufzeit des tilgungsfreien
Darlehens beträgt 15 Jahre. Die Ausfallbürgschaft ist zweckgebunden für
ein Darlehen, das für den Bau des für den Sportbetrieb benötigten
Clubheims aufzunehmen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Ausfallbürgschaft mit der vom TuS Aurich-Ost e. V. zu benennenden
Darlehensgeberin zu beurkunden.
- Gleichzeitig verpflichtet sich die Stadt Aurich, frühestens nach Ablauf von 5 Jahren das Clubheim zu den nachgewiesenen Herstellungskosten, maximal jedoch bis zum Höchstbetrag von 300.000,- €, vom TuS Aurich-Ost e. V. zu erwerben. Im Gegenzug dafür erlischt die Bürgschaft.