Beschlussvorschlag:
Die geänderten Investitionspläne
gem. Anlage werden als Grundlage
für die Investitionsprogramme der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe für
den Planungszeitraum 2018 – 2021 im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2018
beschlossen.