Beschlussvorschlag:
- vorbehaltlich der Zusage des Bundes über
die Verlängerung des Förderzeitraumes für die Umsetzung der baulichen
Maßnahmen 3.3, 3.2, 4.8, 2.6 bis Ende
2024 und
vorbehaltlich des Beschlusses über den Nachtragshaushalt und die mittelfristige
Finanzplanung –
beschlossen.
Die Anlagen sind
Bestandteil des Beschlusses.