Betreff
Widmung von Verkehrsflächen als Gemeindestraßen
hier: Bebauungsplangebiet Nr. 67, 67 A (OT Popens)
Vorlage
18/178
Aktenzeichen
21 11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag: 

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen (Straßen) förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Einstufung der Straßen erfolgt als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 NStrG). Widmungs- beschränkungen sind ggf. angegeben:

 

Branddobbe

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 11/19, 379, 375 und 15/2 der Flur 2, Gemarkung Popens. Sie beginnt an der Straße „Schoolpad“ und endet an der Straße „Schirumer Weg“.

 

Hilgenbusch

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 391/3, 8/7, 8/9, 422, 412, 5/3 und 436 der Flur 2, Gemarkung Popens. Sie beginnt an der Straße „Branddobbe“ bzw. „Schirumer Weg“ und endet am Flurstück 437. Für das Flurstück 412 (Zuwegung Spielplatz) erfolgt eine Beschränkung auf Fußweg.

 

Fußweg Hilgenbusch – Ostfriesland-Wanderweg

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 437 und 12/6 der Flur 2, Gemarkung Popens. Sie beginnt an der Straße „Hilgenbusch“ und endet am Ostfriesland-Wanderweg. Für diese Verkehrsfläche erfolgt eine Beschränkung auf Fußweg.

 

Süderland

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 7/19 der Flur 2, Gemarkung Popens. Sie beginnt an der Straße „Hilgenbusch“ und endet an der Straße „Schirumer Weg „.

 

Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt Aurich.