hier: Bebauungsplangebiet Nr. 67, 67 A (OT Popens)
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) werden
nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen (Straßen) förmlich übernommen und für
den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Einstufung der Straßen erfolgt als
Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 NStrG). Widmungs- beschränkungen sind ggf.
angegeben:
Branddobbe
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 11/19, 379, 375 und 15/2
der Flur 2, Gemarkung Popens. Sie beginnt an der Straße „Schoolpad“ und endet
an der Straße „Schirumer Weg“.
Hilgenbusch
Diese Verkehrsfläche besteht aus
den Flurstücken 391/3, 8/7, 8/9, 422, 412, 5/3 und 436 der Flur 2, Gemarkung
Popens. Sie beginnt an der Straße „Branddobbe“ bzw. „Schirumer Weg“ und endet
am Flurstück 437. Für das Flurstück 412 (Zuwegung Spielplatz) erfolgt eine
Beschränkung auf Fußweg.
Fußweg Hilgenbusch –
Ostfriesland-Wanderweg
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 437 und 12/6 der Flur 2,
Gemarkung Popens. Sie beginnt an der Straße „Hilgenbusch“ und endet am
Ostfriesland-Wanderweg. Für diese Verkehrsfläche erfolgt eine Beschränkung auf
Fußweg.
Süderland
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 7/19 der Flur 2, Gemarkung
Popens. Sie beginnt an der Straße „Hilgenbusch“ und endet an der Straße
„Schirumer Weg „.
Straßenbaulastträger und
Eigentümer ist die Stadt Aurich.