Die Umbenennung des
bestehenden Sanierungsausschusses in „Sanierungs- und
Konversionsausschuss“,
die Erhöhung der
Ausschussmitglieder auf insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder(§ 71 Abs. 2 NKomVG),
der Feststellungsbeschluss
über die Ausschussbesetzung gem. § 71 Abs. 5 NKomVG (nach Mitteilung der
jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter im Ausschuss durch die Fraktionen
und Gruppen),
die Behandlung der Themen
„Altstadtsanierung“ und „Konversion Blücher-Kaserne“ im Sanierungs- und
Konversionsausschuss