hier: Bebauungsplangebiete Nr. 237, 254 u. 261 (OT Haxtum)
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) werden nachfolgend aufgeführte
Verkehrsflächen (Straßen) förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr
gewidmet. Die Einstufung der Straßen erfolgt als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1
Nr. 3 NStrG) ohne Widmungsbeschränkungen:
Am Haxtumer Schloot
Diese
Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 7/12 tlw., 7/66 tlw., 7/115 und
7/103 tlw. der Flur 1, Gemarkung Haxtum. Sie beginnt an der Straße „Im Timp“
und endet an der Straße „Hinter Knoops Huus“.
Am Knoops Huus
Diese Verkehrsfläche
besteht aus den Flurstücken 7/12 tlw., 7/66 tlw., 7/67, 7/58, 7/56, 7/54, 7/52,
7/51 und 7/111 tlw. der Flur 1, Gemarkung Haxtum. Sie beginnt und endet an der
Straße „Am Haxtumer Schloot“.
Hinter Knoops Huus
Diese
Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 7/103 tlw. der Flur 1, Gemarkung
Haxtum. Sie beginnt und endet an der Straße „Am Haxtumer Schloot“.
Straßenbaulastträger und Eigentümer
ist die Stadt Aurich.