Betreff
Widmung von Verkehrsflächen als Gemeindestraßen
hier: Bebauungsplangebiete Nr. 237, 254 u. 261 (OT Haxtum)
Vorlage
18/205
Aktenzeichen
21 11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag: 

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen (Straßen) förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Einstufung der Straßen erfolgt als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 NStrG) ohne Widmungsbeschränkungen:

 

Am Haxtumer Schloot

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 7/12 tlw., 7/66 tlw., 7/115 und 7/103 tlw. der Flur 1, Gemarkung Haxtum. Sie beginnt an der Straße „Im Timp“ und endet an der Straße „Hinter Knoops Huus“.

 

Am Knoops Huus

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 7/12 tlw., 7/66 tlw., 7/67, 7/58, 7/56, 7/54, 7/52, 7/51 und 7/111 tlw. der Flur 1, Gemarkung Haxtum. Sie beginnt und endet an der Straße „Am Haxtumer Schloot“.

 

Hinter Knoops Huus

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 7/103 tlw. der Flur 1, Gemarkung Haxtum. Sie beginnt und endet an der Straße „Am Haxtumer Schloot“.

 

Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt Aurich.