Beschlussvorschlag:
Gemäß § 8 Abs. 1 NStrG wird das in der
Anlage schwarz schraffiert dargestellte Teilstück der Gemeindestraße „Osterbusch“
(Gemarkung Sandhorst, Flur 6, Flurstücke 85/3, 85/4 und 85/5 tlw.) mit Wirkung
zum 01.09.2019 auf einer Länge von 140 Metern eingezogen, da diese Fläche für
den öffentlichen Verkehr keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.