Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aurich nimmt den Inhalt der anliegenden Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 05.08.2019 über die überörtliche Kommunalprüfung der Stadt Aurich „Bilanzierung des Straßenvermögens im kommunalen Jahresabschluss“ gemäß § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) zur Kenntnis.
Die Prüfungsmitteilung ist nach der Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 NKPG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.