Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Aurich "Bilanzierung des Straßenvermögens im kommunalen Jahresabschluss"

Betreff
Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Aurich "Bilanzierung des Straßenvermögens im kommunalen Jahresabschluss"
Vorlage
19/170
Aktenzeichen
11
Art
Informationsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aurich nimmt den Inhalt der anliegenden Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 05.08.2019 über die überörtliche Kommunalprüfung der Stadt Aurich „Bilanzierung des Straßenvermögens im kommunalen Jahresabschluss“ gemäß § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) zur Kenntnis.

 

Die Prüfungsmitteilung ist nach der Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 NKPG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.