Beschlussvorschlag:
a)
Die
Jahresabschlüsse 2018 der Kernverwaltung sowie der Nettoregiebetriebe
Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement und Stadtentwässerung werden
gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend der Anlagen
JA 1 bis JA 4 beschlossen.
b)
Der
konsolidierte Gesamtabschluss 2018 der Stadt Aurich wird gemäß § 129 Abs. 1
NKomVG entsprechend Anlage JA 5
beschlossen.
c)
Im Rahmen
des Beschlusses über die Jahresabschlüsse 2018 werden nachstehende Beschlüsse
gefasst:
Stadt
Aurich Kernverwaltung:
Der Jahresfehlbetrag 2018 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (‑28.086.618,56
€) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen und
gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (692.683,00 €) wird gemäß § 110 Abs. 6
i.V.m § 123 Abs. 1 NKomVG in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
NRB Betriebshof:
Der Jahresüberschuss 2018 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (29.480,00 €)
wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (59.228,51 €) wird in voller Höhe der
Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
NRB
Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:
Der Jahresüberschuss 2018 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (19.985,00 €)
wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (36.396,08 €) wird in voller Höhe der
Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
NRB
Stadtentwässerung:
Der Jahresüberschuss 2018 des NRB STEA im ordentlichen Ergebnis (977.753,49 €)
wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (2.199,00 €) wird in voller Höhe der
Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
d)
Mit dem
Beschluss über die Jahresabschlüsse werden die im Haushaltsjahr 2018
geleisteten überplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 12) zur Kenntnis genommen.
e)
Gemäß § 129
Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen.