Beschlussvorschlag: 

 

a)      Die Jahresabschlüsse 2018 der Kernverwaltung sowie der Nettoregiebetriebe Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement und Stadtentwässerung werden gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend der Anlagen JA 1 bis JA 4 beschlossen.

b)      Der konsolidierte Gesamtabschluss 2018 der Stadt Aurich wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5 beschlossen.

c)       Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabschlüsse 2018 werden nachstehende Beschlüsse gefasst:

 

Stadt Aurich Kernverwaltung:

 

Der Jahresfehlbetrag 2018 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (‑28.086.618,56 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Der Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (692.683,00 €) wird gemäß § 110 Abs. 6 i.V.m § 123 Abs. 1 NKomVG in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 

 

 

 

NRB Betriebshof:

 

Der Jahresüberschuss 2018 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (29.480,00 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (59.228,51 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

NRB Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:

 

Der Jahresüberschuss 2018 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (19.985,00 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (36.396,08 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

NRB Stadtentwässerung:

 

Der Jahresüberschuss 2018 des NRB STEA im ordentlichen Ergebnis (977.753,49 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresüberschuss 2018 im außerordentlichen Ergebnis (2.199,00 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

d)      Mit dem Beschluss über die Jahresabschlüsse werden die im Haushaltsjahr 2018 geleisteten überplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 12) zur Kenntnis genommen.

 

e)      Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen.