Betreff
Einziehung eines Teilstückes der Straße Krummlandsweg (Wiesens)
hier: Einziehung nach § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG)
hier: Einziehung nach § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG)
Vorlage
19/208
Aktenzeichen
21 13
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 8 Abs. 1 NStrG wird das in der Anlage schwarz schraffiert dargestellte Teilstück der Gemeindestraße „Krummlandsweg“ (Gemarkung Wiesens, Flur 17, Flurstück 31 tlw.) mit Wirkung zum 01.02.2020 auf einer Länge von 105 Metern eingezogen, da diese Fläche für den öffentlichen Verkehr keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.