Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 2019
Vorlage
19/233
Aktenzeichen
12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG ist es den Kommunen erlaubt, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen anzunehmen. Mit der Beschlussvorlage 11/108 hat der Rat der Stadt Aurich in seiner Sitzung am 01.09.2011 für die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen entsprechende Wertgrenzen festgelegt. Danach ist der Rat der Stadt Aurich für die Annahme von Spenden mit einem Wert von über 2.000,00 € zuständig.