Sachverhalt:
Mit der Antragstellung - Anmeldung von
Teilflächen (Bereich Burgstraße/ Wallanlagen/ Philosophenweg) in die
Städtebauförderung Zukunft Stadtgrün -
hat die Stadt Aurich dargelegt, dass die Stadtsanierung fortgeführt werden
soll.
Nunmehr hat sich aktuell ein ganz neuer Sachverhalt ergeben; da die Städtebauförderung im nächsten Jahr komplett neu aufgestellt werden soll. Das Städtebauförderprogramm Zukunft Stadtgrün wird es nicht mehr geben.
Die Stadt beabsichtigt daher eine Antragstellung zur Überführung des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt Aurich“ in das Förderprogramm Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne.
Die Antragstellung hat im Januar zu erfolgen; im April finden bereits seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Einplanungsgespräche statt.
Dieser neue Sachverhalt ermöglicht eine deutliche zeitliche Streckung von Sanierungsmaßnahmen.
Ein weiterer Vorteil gegenüber der Antragstellung von „nur“ Teilflächen des Sanierungsgebietes (Bereich Burgstr./ Wallanlagen/ Philosophenweg) in die Städtebauförderung Zukunft Stadtgrün, liegt bei einer Überführung des „gesamten“ Sanierungsgebietes in die Städtebauförderung Lebendige Zentren darin, dass die benannten Maßnahmen des Abschlusskonzeptes umgesetzt werden können. Zudem besteht die Möglichkeit weitere Maßnahmen unter Einsatz von Städtebaufördermitteln zu finanzieren.
Die finanziellen Auswirkungen und die zeitliche Abstimmung zur Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen erfolgt im Zuge der Haushaltsaufstellung.
Gemäß der Satzung der Stadt Aurich über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes läuft die Verfahrensdauer der Sanierung bis Ende 2022. Aufgrund der besonderen Situation wird bei Aufnahme in das Förderprogramm Lebendige Zentren eine deutliche Verlängerung der Verfahrensdauer vorgesehen.