Betreff
Antrag auf Verlängerung einer Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist für ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum
Vorlage
19/239
Aktenzeichen
14.1 941-12/601
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat durch Grundstückskaufvertrag vom 18. Dezember 2017 das im Gewerbegebiet Schirum III Teil A und B belegene Gewerbegrundstück 24/12 der Flur 4 der Gemarkung Schirum, welches im anliegenden Lageplan rot umrandet dargestellt ist, von der Stadt Aurich erworben.

 

In dem vorgenannten Grundstückskaufvertrag hat sich der Antragsteller verpflichtet, auf dem von ihm erworbenen Gewerbegrundstück innerhalb von 2 Jahren nach Besitzübergabe ein Hallengebäude zur Nutzung als Motorradwerkstatt zu errichten und in Betrieb zu nehmen.

 

Der Antragsteller hat sich in dem vorgenannten Grundstückskaufvertrag ferner das Recht vorbehalten, die Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist auf schriftlichen Antrag hin einmalig um ein Jahr verlängern zu lassen, wenn er schriftlich nachweist, dass er wegen zwingender betrieblicher Gründe an der Einhaltung der Zweijahresfrist gehindert ist bzw. war.

 

Als Tag der Besitzübergabe wurde der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung vereinbart. Die Besitzübergabe ist am 23. Januar 2018 erfolgt. Die abschließende Errichtung und die Inbetriebnahme des Gewerbebetriebes sind bisher nicht erfolgt.

 

Mit Schreiben vom 25. November 2019 – eingegangen bei der Stadt Aurich fristgerecht vor Fristablauf am 25. November 2019 – hat der Antragsteller die Verlängerung der Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist beantragt und die Gründe, welche die Fristverlängerung erforderlich machen, dargestellt – nicht öffentliche Anlage 3 -.