Betreff
Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Gewerbegebiet Schirum II
Vorlage
19/217/2
Aktenzeichen
14.1 941-12/635
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aurich am 12.12.2019 hat der Käufer mitgeteilt, dass ein Teil der zu errichtenden Gewerbehalle an einen Lackierbetrieb vermietet werden soll. Da die Beschlussvorlage vom 19/217/1 den Bebauungszweck für die Durchführung von Lackierarbeiten nicht vorsieht, muss insoweit ein Ergänzungsbeschluss erfolgen.

 

Der Käufer erwirbt die aus dem anliegenden Lageplan ersichtliche Gewerbefläche zur Errichtung einer Produktions-, Lager- und Bürofläche zum Zwecke der Herstellung und Inbetriebnahme medizinischer Geräte und für die Übernahme sonstiger Dienstleistungen (u. a. Montage von Fertigbauteilen, Raumgestaltung, Gartengestaltung, Organisation von Versicherungsschäden) sowie zur Durchführung von Lackierarbeiten.

 

Mit der Unternehmensansiedlung sollen mindestens 5 neue sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden; der Kaufpreis beträgt daher 12,00 €/m².

 

Abweichend von der üblichen Vorgehensweise, dass sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze innerhalb von 2 Jahren nach Betriebsansiedlung nachzuweisen sind, soll in diesem Fall vertraglich vereinbart werden, dass alle Arbeitnehmer, die die späteren Mieter des Objekts seit dem 01.08.2019 für ihre bereits im Gewerbegebiet Schirum ansässigen Gewerbebetriebe eingestellt haben, den nachzuweisenden sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätze zugerechnet werden können. Diese Vorgehensweise ist dem Umstand geschuldet, dass die Präsentation im Verwaltungsausschuss sich um einige Zeit verzögert hat.

 

Das Investitionsvorhaben wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 14. Oktober 2019 durch die Geschäftsführer der künftigen Mieterinnen des Gewerbeobjekts vorgestellt.