Sachverhalt:
Die Geschäftsführerin der Stadtwerke Aurich GmbH hat die anliegende Präsentation mit den vier möglichen Optionen bezüglich der Zukunft der Stadtwerke erstellt. Die möglichen Optionen sind
1) Stille Liquidation des Unternehmens
2) Fortführung Vertrieb in reduziertem Umfang
3) Verkauf des Vertriebs
4) Verkauf des Vertriebs und Netzoption an ein Energieversorgungsunternehmen.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Optionen sind der Anlage zu entnehmen.
Gespräche des Bürgermeisters mit der zweiten Gesellschafterin ENERCON haben ergeben, dass die Option 3 (Verkauf des Vertriebs) auch von dieser favorisiert wird.
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 11 NKomVG ist die teilweise oder vollständige Veräußerung von Unternehmen von der Vertretung zu beschließen. Sollte ein entsprechendes Verhandlungsergebnis gemäß der Option 3 vorliegen, wird dem Rat der Stadt Aurich dieses zur Beschlussfassung vorgelegt.