Sachverhalt:
Die Veräußerung zweier Grundstücke im Bereich zwischen der Wallstraße und der
Großen Mühlenwallstraße wurde am 14.12.2017 vom Rat der Stadt Aurich
beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 17/168).
Der Kaufpreis dieser Grundstücke beträgt ca. 271.360,00 € (sanierungsbedingter Endwert).
Nunmehr hat sich ein neuer Sachverhalt ergeben.
Die Stadt Aurich hat sich mit der NLG dahingehend
abgestimmt, dass die erforderlichen Gebäudeabbrüche auf dem Grundstück der
Wallstraße 20 -24 durch die NLG durchgeführt werden. Die Abbruchkosten sollen
mit dem Kaufpreis verrechnet werden. Die möglichen Kosten des Abbruches werden
zurzeit ermittelt und sollen bis zur Ratssitzung nachgereicht werden.
Die tatsächliche Höhe der Kosten kann erst nach erfolgtem Abbruch mit der
Kaufpreiszahlung verrechnet werden.