Sachverhalt:
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 173/1.Änderung „südlich Kleine Mühlenwallstraße“ in einem Neuordnungsbereich des Sanierungsgebietes.
Das Neuordnungskonzept als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 173/1.Änderung wurde am 11.06.2018 durch den Verwaltungsausschuss beschlossen (Vorlagen Nr. 18/102). Auf dieser Grundlage wird nunmehr das bestehende Kaufangebot über eine Teilfläche geltend gemacht.