Sachverhalt:
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter ist vom
Rat der Stadt Aurich alle fünf Jahre eine Schiedsperson und deren
Stellvertreter zu wählen. Die Wahlperiode der gewählten Amtsinhaber endet mit
dem 01. April 2020. Das Amt der Schiedsperson wird derzeit von Frau Judith
Vogel ausgeübt. Als stellvertretende Schiedspersonen sind Herr Kurt Kunert und
Herr Harald Diemel tätig. Frau Vogel und Herr Diemel haben auf eine mögliche
Wiederwahl verzichtet. Herr Kunert hat sich erneut beworben, allerdings bewirbt
er sich ausschließlich auf die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson.
Die Neuwahl wurde in ortsüblicher Form bekannt gemacht. Bewerbungen
konnten bis zum 29.02.2020 abgegeben werden. Bei der Stadt Aurich sind
insgesamt sieben Bewerbungen eingegangen. Alle Bewerbungen konnten
berücksichtigt werden.
Folgende Bedingungen müssen gemäß § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über
gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) erfüllt werden:
-
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und
ihren Fähigkeiten für das Amt
geeignet sein.
-
Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
-
In das Amt soll nicht berufen werden,
- wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
- wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
- wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung
über sein Vermögen
beschränkt ist.
Folgende Bewerbungen liegen vor:
Frau Gerda
Möhlmann
Herr Herbert Baumgarten
Herr Wolfgang Geiken
Herr Martin Janssen
Herr Kurt Kunert
Herr Heider Manßen
Herr Heiko Post
Die Bewerbungsunterlagen sind als Anlage (nicht öffentliche Anlage)
beigefügt.
Die
Verwaltung schlägt vor, zunächst in einem ersten Wahlgang das Amt der
Schiedsperson zu besetzen. Gewählt ist die Person, welche die meisten Stimmen
erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Im zweiten Wahlgang wird dann
unter den verbliebenen Bewerbern und der Bewerbung von Herrn Kunert die stellvertretende
Schiedsperson gewählt. Gewählt ist die Person, welche die meisten Stimmen
erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet auch hier das Los. Die Wahl von
weiteren stellvertretenden Schiedspersonen ist nicht möglich. Dieses Vorgehen
ist mit dem zuständigen Richter beim Amtsgericht, Herrn Dr. Hirschmann,
abgesprochen worden.