Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson in der Stadt Aurich

Betreff
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson in der Stadt Aurich
Vorlage
20/040
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter ist vom Rat der Stadt Aurich alle fünf Jahre eine Schiedsperson und deren Stellvertreter zu wählen. Die Wahlperiode der gewählten Amtsinhaber endet mit dem 01. April 2020. Das Amt der Schiedsperson wird derzeit von Frau Judith Vogel ausgeübt. Als stellvertretende Schiedspersonen sind Herr Kurt Kunert und Herr Harald Diemel tätig. Frau Vogel und Herr Diemel haben auf eine mögliche Wiederwahl verzichtet. Herr Kunert hat sich erneut beworben, allerdings bewirbt er sich ausschließlich auf die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson.   

 

Die Neuwahl wurde in ortsüblicher Form bekannt gemacht. Bewerbungen konnten bis zum 29.02.2020 abgegeben werden. Bei der Stadt Aurich sind insgesamt sieben Bewerbungen eingegangen. Alle Bewerbungen konnten berücksichtigt werden. 

 

Folgende Bedingungen müssen gemäß § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) erfüllt werden:

 

-       Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt

            geeignet sein.

 

-       Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

 

-       In das Amt soll nicht berufen werden,

 

- wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

- wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

- wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen 

  beschränkt ist.

 

Folgende Bewerbungen liegen vor:

 

 

 

Frau Gerda Möhlmann

 

Herr Herbert Baumgarten

 

Herr Wolfgang Geiken

 

Herr Martin Janssen

 

Herr Kurt Kunert

 

Herr Heider Manßen

 

Herr Heiko Post

 

Die Bewerbungsunterlagen sind als Anlage (nicht öffentliche Anlage) beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst in einem ersten Wahlgang das Amt der Schiedsperson zu besetzen. Gewählt ist die Person, welche die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Im zweiten Wahlgang wird dann unter den verbliebenen Bewerbern und der Bewerbung von Herrn Kunert die stellvertretende Schiedsperson gewählt. Gewählt ist die Person, welche die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet auch hier das Los. Die Wahl von weiteren stellvertretenden Schiedspersonen ist nicht möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem zuständigen Richter beim Amtsgericht, Herrn Dr. Hirschmann, abgesprochen worden.