Sachverhalt:
Bisher sieht die Satzung der Stadt Aurich über die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstigen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung) ausschließlich die Formen der Erd-oder Urnenbestattung vor. Diese Bestattungen können sowohl in Reihen- oder Wahlgräbern als auch in öffentlich erkennbarer oder anonymer Form erfolgen. Die Grundversorgung der Einwohner der betreffenden Ortsteile mit Bestattungsmöglichkeiten ist somit sichergestellt.
In der letzten Zeit wurde jedoch auch immer öfter der Wunsch aus der Bevölkerung nach einer alternativen Bestattung in Form der Beisetzung innerhalb eines sogenannten Bestattungswaldes geäußert. Bestattungswälder sind auch unter der Bezeichnung Gedächtnis- oder Friedwald oder auch Ruheforst bekannt.
Erste Konzeptvorstellungen hierzu sind bereits in der Sitzung des VA am 02.09.2019 sowie im Ortsrat Sandhorst am 08.10.2019 erfolgt. Außerdem hat der Ortsrat Sandhorst in seiner Sitzung am 21.11.2019 die Einrichtung eines Bestattungswaldes einstimmig befürwortet.
Die bisher geltende Friedhofssatzung der Stadt Aurich sieht diese Bestattungsform noch nicht vor. Um den Wunsch eines ansteigenden Anteils der Auricher Bevölkerung nach dieser Bestattungsform gerecht zu werden, sollte die Verwaltung daher in die Planung einer solchen Begräbnisstätte einsteigen. Fragen u.a. zum möglichen Standort, zum potentiellen Betreiber dieser Einrichtung sowie die damit verbundenen naturschutz- und wasserrechtlichen Belange sind noch jeweils standortabhängig zu klären. Des Weiteren ist mit der Errichtung eines Bestattungswaldes auch die Änderung der bisherigen Friedhofssatzung der Stadt Aurich erforderlich.