Aussetzung der Einziehung von Kindertagesstättengebühren für die Monate April, Mai und Juni 2020

Betreff
Aussetzung der Einziehung von Kindertagesstättengebühren für die Monate April, Mai und Juni 2020
Vorlage
20/088
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Krippen- und Hortgebühren für die städtischen Krippen und Horte für die Monate April bis Juni 2020 sind ausgesetzt worden. 

Seit Mitte März 2020 sind die Kindertagestätten geschlossen und Eltern können bis heute nur im Rahmen einer begrenzten Notbetreuung ihre Kinder in die Einrichtungen bringen.

Derzeit bedeutet das, dass maximal 50 % der Eltern ihre Kinder in der Betreuung unterbringen können. Da die Eltern dadurch häufig nicht ihrer regulären Beschäftigung nachgehen können, ist dies oft mit zusätzlichen finanziellen Einbußen verbunden. In den zurückliegenden Monaten war die Betreuungsquote, durch die coronabedingte Vorgabe kleinerer Gruppengrößen, noch wesentlich geringer. Sie lag im April lediglich bei 20 % der regulären Gruppengröße.

 

Für den Verzicht auf die Krippen- und Hortgebühren für die Monate April, Mai und Juni 2020 wird eine einheitliche Regelung mit dem Landkreis Aurich angestrebt. Derzeit fehlt auch noch eine Aussage des Landes über eine mögliche Kostenbeteiligung.