Betreff
Verzicht auf die Erhebung von Standgebühren auf dem Auricher Wochenmarkt in der Zeit vom 14.03.2020 bis 31.05.2020
Vorlage
20/105
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die Stadt Aurich hat in dem Zeitraum vom 14.03.2020 bis zum 31.05.2020 die Erhebung der Standgebühren auf dem Auricher Wochenmarkt ausgesetzt. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Corona-Pandemie, die in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens zu erheblichen Einschränkungen geführt hat. Durch die Schließung des annähernd gesamten Einzelhandels, der Gastronomiebetriebe sowie öffentlicher Einrichtungen ist das Geschäftsleben und damit auch die Kundenfrequenz in der Auricher Innenstadt nahezu gänzlich zum Erliegen gekommen.

 

Zu Beginn der Corona-Pandemie bis Anfang Mai 2020 waren weniger als die Hälfte der Wochenmarktbeschicker an den Markttagen auf dem Marktplatz anwesend.

 

Um die Versorgung der Bevölkerung mit frischen und regionalen Waren des täglichen Bedarfs auch in diesen Zeiten sicherzustellen, wurden in dem o.g. Zeitraum keine Standgebühren von den Wochenmarktbeschickern erhoben. Diese Gebührenaussetzung stellte nicht nur eine finanzielle Hilfe dar, sondern diente auch als Anreiz für die Händlerinnen und Händler, trotz geringerer Kundenzahl und damit einhergehenden Umsatzeinbußen ihren Stand auf dem Auricher Wochenmarkt weiterhin zu betreiben.