Sachverhalt:
Die Stadt Aurich hat in dem Zeitraum vom 14.03.2020 bis zum 31.05.2020
die Erhebung der Standgebühren auf dem Auricher Wochenmarkt ausgesetzt.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die Corona-Pandemie, die in allen Bereichen des
öffentlichen und privaten Lebens zu erheblichen Einschränkungen geführt hat.
Durch die Schließung des annähernd gesamten Einzelhandels, der Gastronomiebetriebe
sowie öffentlicher Einrichtungen ist das Geschäftsleben und damit auch die
Kundenfrequenz in der Auricher Innenstadt nahezu gänzlich zum Erliegen
gekommen.
Zu Beginn der Corona-Pandemie bis Anfang Mai 2020 waren weniger als die Hälfte der Wochenmarktbeschicker an den Markttagen auf dem Marktplatz anwesend.
Um die Versorgung der Bevölkerung mit frischen und regionalen Waren des täglichen Bedarfs auch in diesen Zeiten sicherzustellen, wurden in dem o.g. Zeitraum keine Standgebühren von den Wochenmarktbeschickern erhoben. Diese Gebührenaussetzung stellte nicht nur eine finanzielle Hilfe dar, sondern diente auch als Anreiz für die Händlerinnen und Händler, trotz geringerer Kundenzahl und damit einhergehenden Umsatzeinbußen ihren Stand auf dem Auricher Wochenmarkt weiterhin zu betreiben.