Sachverhalt:
Die Anträge der Sportvereine auf Investitionszuschüsse wurden in der Sitzung des Jugend-, Sport- und Sozialausschusses am 10.03.2020 empfohlen und sollten über die Veränderungsliste in den Haushaltsplan 2020 eingestellt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die weitere Beratung in den Fachausschüssen abgebrochen. Im April wurde der Entschluss gefasst, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ohne weitere Beratung und ohne wesentliche Änderungen zu beschließen.
Insofern wurde der Ansatz für die Sportinvestitionszuschüsse nicht mehr erhöht. Der Erlass der 1. Nachtragssatzung ist für Mitte November vorgesehen. Damit die Sportvereine die Investitionen durchführen können und die Fördermittel des Kreissportbundes nicht verfallen, sollen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.