Erwerb von Landwirtschaftsflächen zur Erweiterung der Regenrückhaltung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 294 "Westlich Dornumer Straße"

Betreff
Erwerb von Landwirtschaftsflächen zur Erweiterung der Regenrückhaltung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 294 "Westlich Dornumer Straße"
Vorlage
20/118
Aktenzeichen
14.1 941-11/635
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Stadt Aurich erwirbt das im anliegenden Lageplan rot umrandet dargestellte Flurstück 123 der Flur 1 der Gemarkung Sandhorst zur Größe von 0.93.35 ha zum Kaufpreis von 28.938,50 Euro zur Erweiterung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens. Die Stadt Aurich verfolgt damit das Ziel Rückhaltekapazitäten für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 294 „Westlich Dornumer Straße“ zu schaffen.

 

Ferner erwirbt die Stadt Aurich die im anliegenden Lageplan rot umrandet dargestellten Flurstücke 124 zur Größe von 1.30.32 ha und 135 zur Größe von 1.44.64 ha jeweils der Flur 1 der Gemarkung Sandhorst zum Kaufpreis von 85.237,60 €.

 

Die Verkäuferin hat sich bei Erwerb der Grundstücksflächen durch besondere Vereinbarung in dem Kaufvertrag vom 29. Mai 2013 verpflichtet, eine Kaufpreisnachzahlung u. a. für die beschlussgegenständlichen Flurstücke vorzunehmen, sobald die Flurstücke bzw. Teile von diesen in einem rechtswirksamen Bebauungsplan als Gewerbefläche (GI, GE, GEE) ausgewiesen werden oder hierfür eine Genehmigung zur Bebauung nach §§ 33, 36 BauGB vorliegt. Die Nachzahlungsverpflichtung beträgt für Gewerbeflächen 7,30 €/qm und für öffentliche Flächen (Straßen, Wege, Plätze, Regenrückhaltebecken etc.) 2,47 €/qm.

 

Ferner hat sich die Verkäuferin in dem vorstehend näher bezeichneten Kaufvertrag für den Fall, dass die vorstehenden Voraussetzungen in Kraft treten, verpflichtet, der seinerzeitigen Verkäuferin für das Flurstück 137/6 der Flur 1 der Gemarkung Sandhorst mit dem aufstehenden Hofgebäude ein Kaufangebot in Höhe von 150.000,00 € zu unterbreiten. Die Ankaufsverpflichtung wurde bereits durch einen anderen Grunderwerbsvorgang ausgelöst.

 

Die Stadt Aurich übernimmt die Nachzahlungsverpflichtung und vorsorglich noch einmal die Verpflichtung zur Unterbreitung eines Kaufangebotes aus dem Kaufvertrag vom 29. Mai 2019.