Betreff
Aufhebungsbeschluss der Bebauungspläne Nr. 68-4 und 68-6 durch den Bebauungsplan Nr. 68-8 überdeckten Bereich
Vorlage
20/139
Aktenzeichen
21 26 68-8
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die mit Satzungsbeschluss vom 02.03.2017 (Vorlagen Nr. 16/240) rechtsverbindliche 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ überdeckt die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne Nr. 68/4 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ und 68/6 „Erholungsgebiet Tannenhausen“. Grundsätzlich gilt bei überlagerten Plänen die neuere Satzung. Dennoch sollte eine Überlagerung von mehreren rechtskräftigen Satzungen vermieden werden.

 

Von dem Vorhaben (Bebauungsplan Nr. 68/4) eine Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile anzubieten, um das Infrastruk­turangebot im Erholungsgebiet Tannenhausen zu verbessern, wird Abstand genommen. Aus diesem Grund ist das Verfahren aufzuheben.

 

Von dem Vorhaben (Bebauungsplan Nr. 68/6) zusätzliche Wohnnutzung zu schaffen, wird Abstand genommen. Aus diesem Grund ist das Verfahren aufzuheben.

 

Der Bebauungsplan Nr. 68/8 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ ist nunmehr seit dem 16.03.2018 rechtsverbindlich, sodass die Bebauungspläne Nr. 68/4 und 68/6 aufgehoben werden können.