Sachverhalt:

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 349 „westlich Stiegelhörner Weg “ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Bauplätzen im Rahmen der Eigenentwicklung im Ortsteil Schirum.

 

Die geplante Wohnbebauung stellt durch Angrenzung von zwei Seiten (südlich des Greenkerweges sowie westlich des Stiegelhörner Weges) an die vorhandenen Siedlungsflächen eine sinnvolle Arrondierung der Ortslage von Schirum dar. Im Bebauungsplan sind 13 Bauplätze geplant.

 

Der Bebauungsplan sieht eine eingeschossige Bebauung mit Gebäudelängen von maximal 16 m und maximal zwei Wohneinheiten vor. Bei den örtlichen Bauvorschriften sind auch Regelungen zur Begrünung der Vorgartenbereiche einbezogen.

 

Die externe Ausgleichsmaßnahme ist auf einer westlich angrenzenden Fläche vorgesehen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

 

Der Vorentwurf der Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 349 „westlich Stiegelhörner Weg“ hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.04.2019 bis einschließlich 30.04.2019 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in schriftlicher und elektronischer Form am Planverfahren beteiligt.


Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise (14 und 2 private Anlieger) wurden ausgewertet und bei der Bearbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

 

In der Zeit vom 29.07.2019 bis einschließlich 06.09.2019 fand die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen statt. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans Nr. 349 „westlich Stiegelhörner Weg“ haben in dieser Zeit öffentlich zu Jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Aurich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt sind 12 Stellungnahmen von Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange eingegangen. Es sind zwei Stellungnahmen von Privaten eingegangen. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden abgewogen; diese führen zu keiner Planänderung. 

 

Die Planung des Bebauungsplans Nr. 349 „westlich Stiegelhgörner Weg“ wird mit dem Abwägungsbeschluss beendet. Der Satzungsbeschluss kann damit gefasst werden.