hier: Einziehung nach § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG)
Sachverhalt:
Die Stadt Aurich ist Eigentümerin und Straßenbaulastträgerin der Gemeindestraße „Hochmoor-weg“ im Ortsteil Georgsfeld.
Es ist beabsichtigt, den gewidmeten Hochmoorweg nach § 8 NStrG einzuziehen, da diese Fläche für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr hat. Der Hochmoorweg erstreckt sich auf einer Gesamtlänge von 283 Metern und ist in der anliegenden Anlage schwarz schraffiert dargestellt.
Durch die Einziehung (Entwidmung) verliert die Straße im rechtlichen Sinne die Eigenschaft als öffentliche Sache. Sie steht der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung und ist fortan wieder als Privatfläche anzusehen.
Der Rat der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 11.06.2020 beschlossen, die Absicht der Einziehung (Ankündigung) gemäß § 8 Abs. 2 NStrG ortsüblich bekanntzugeben und somit das Einziehungsverfahren einzuleiten (Vorlage 19/238).
Die Absicht der Einziehung ist am 24.07.2020 ortsüblich bekanntgemacht worden. Reaktionen / Einwendungen sind innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung nicht eingegangen bzw. erhoben worden.
Es wird nunmehr vorgeschlagen, den gewidmeten Hochmoorweg (Gemarkung Georgsfeld, Flur 6, Flurstück 55/7) auf seiner Gesamtlänge von 283 m zum 01.02.2021 einzuziehen. Die Einziehung wird im Anschluss nach § 8 Abs. 3 NStrG öffentlich bekanntgemacht.
Wie bereits in der Vorlage 19/238 ausgeführt, soll die Straßenfläche nach erfolgreicher Ein-ziehung für die Hochmoorvernässung (als städtische Ausgleichsmaßnahme) genutzt werden.