Sachverhalt:
Die Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu
zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen. Auf
die Kalkulation für das Kalenderjahr 2020 (DS-Nr. 19/209) wird hingewiesen.
Die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt „Schmutzwasserbeseitigung“
schließt mit kalkulierten Kosten von insgesamt 5.704.600 € für das
Haushaltsjahr 2021 ab. Unter Berücksichtigung sonstiger Einnahmen in Höhe von 562.000
€ und folgender Betriebsergebnisse aus Vorjahren,
- Überdeckung aus 2017
in Höhe von 166.203 €
- Anteilige
Unterdeckung aus 2018 in Höhe von -161.071 € (insg. -661.071 €)
- Anteilige
Unterdeckung aus 2019 in Höhe von -200.000 €,
ergibt sich ein allgemeiner Gebührenbedarf von 5.337.468 €.
Besonders hervorzuheben sind weiterhin die aufgrund geänderter
gesetzlicher Vorgaben steigenden Entsorgungskosten für den Klärschlamm.
Insbesondere bei den Kosten für Transport und Entsorgung in speziellen
Verbrennungsanlagen, da der Klärschlamm nicht mehr in dem gewohnten Maße auf
regionale Felder aufgebracht werden darf. Allerdings hat sich nach aktuellem
Stand die Lage auf dem Klärschlammmarkt etwas entspannt. Zudem wird für 2021
mit erheblich weniger Klärschlammmengen gerechnet, da turnusmäßig kein
Vererdungsbeet geräumt werden muss.
Für die Stadtentwässerung Aurich gelten die aktuellen (im Verhältnis noch
günstigen) vertraglichen Regelungen, inklusive moderater
Preisanpassungsklausel, mit einer Entsorgungsfirma noch bis Ende 2021. Darüber
hinaus ist aufgrund neuer Verträge mit einer Kostensteigerung zu rechnen.
Ferner ist eine deutliche Steigerung der Abschreibungswerte zu
verzeichnen. Das liegt zum einen an den hohen Investitionen und Sanierungen in
das Kanalnetz und das Klärwerk im Rahmen des Zukunftskonzeptes für die
Stadtentwässerung. Zum anderen wird, bedingt durch die starke Inflation im
Baugewerbe der letzten Jahre, von einem höheren Wiederbeschaffungszeitwert
(kalkulatorische Abschreibung) als dem Anschaffungswert abgeschrieben.
Angesichts der allgemeinen Kostenentwicklung und der in 2018 und 2019
entstandenen erheblichen Fehlbeträge, die innerhalb von drei Jahren
auszugleichen sind, ist eine Gebührenanpassung unumgänglich.
Daraus errechnet sich unter Berücksichtigung eines geschätzten Frischwasserverbrauchs
für 2021 von 1.970.000 m³ (excl. Abwasser Großeinleiter) eine zu erhebende
kostendeckende Abwassergebühr in Höhe von rd. 2,70 € pro cbm Abwasser.
Weiterhin ist seit 2020
der gesonderte Gebührensatz für die Fa. Rücker GmbH zu beschließen, da die
Abwasserbeseitigung dieses Großeinleiters als selbstständige öffentliche
Einrichtung in der Abwasserbeseitigungssatzung definiert ist und eine separate
Gebührenfestsetzung über die Abwasserabgabensatzung geregelt ist. Auf die
Vorlage 19/195/1 wird verwiesen.
Auf Basis der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde hier eine, für die teilweise
Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Biologische Stufe des
Klärwerkes), kostendeckende Gebühr für 2021 von 0,85 € pro cbm Abwasser
kalkuliert, die von der Fa. Rücker an die Stadt Aurich zu entrichten ist. Die
Erhöhung der allgemeinen Abwassergebühr hat insofern vorerst nicht zu einer
Erhöhung des Gebührensatzes für den Großeinleiter geführt, da sich der
Kostenanteil der Kläranlage geringfügig verringert hat und die prozentuale
Steigerung relativiert wird.
Anlagen:
- Gebührenbedarfsberechnung
„Abwasserbeseitigung“ 2021