Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2021 für die zentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
20/194
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Abwassergebühr für die zentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen. Auf die Kalkulation für das Kalenderjahr 2020 (DS-Nr. 19/209) wird hingewiesen.

 

Die Gebührenkalkulation für den Gebührenhaushalt „Schmutzwasserbeseitigung“ schließt mit kalkulierten Kosten von insgesamt 5.704.600 € für das Haushaltsjahr 2021 ab. Unter Berücksichtigung sonstiger Einnahmen in Höhe von 562.000 € und folgender Betriebsergebnisse aus Vorjahren,

 

-              Überdeckung aus 2017 in Höhe von 166.203 €

-              Anteilige Unterdeckung aus 2018 in Höhe von -161.071 € (insg. -661.071 €)

-              Anteilige Unterdeckung aus 2019 in Höhe von -200.000 €,

 

ergibt sich ein allgemeiner Gebührenbedarf von 5.337.468 €.

 

Besonders hervorzuheben sind weiterhin die aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben steigenden Entsorgungskosten für den Klärschlamm. Insbesondere bei den Kosten für Transport und Entsorgung in speziellen Verbrennungsanlagen, da der Klärschlamm nicht mehr in dem gewohnten Maße auf regionale Felder aufgebracht werden darf. Allerdings hat sich nach aktuellem Stand die Lage auf dem Klärschlammmarkt etwas entspannt. Zudem wird für 2021 mit erheblich weniger Klärschlammmengen gerechnet, da turnusmäßig kein Vererdungsbeet geräumt werden muss.

Für die Stadtentwässerung Aurich gelten die aktuellen (im Verhältnis noch günstigen) vertraglichen Regelungen, inklusive moderater Preisanpassungsklausel, mit einer Entsorgungsfirma noch bis Ende 2021. Darüber hinaus ist aufgrund neuer Verträge mit einer Kostensteigerung zu rechnen.

 

Ferner ist eine deutliche Steigerung der Abschreibungswerte zu verzeichnen. Das liegt zum einen an den hohen Investitionen und Sanierungen in das Kanalnetz und das Klärwerk im Rahmen des Zukunftskonzeptes für die Stadtentwässerung. Zum anderen wird, bedingt durch die starke Inflation im Baugewerbe der letzten Jahre, von einem höheren Wiederbeschaffungszeitwert (kalkulatorische Abschreibung) als dem Anschaffungswert abgeschrieben.

 

Angesichts der allgemeinen Kostenentwicklung und der in 2018 und 2019 entstandenen erheblichen Fehlbeträge, die innerhalb von drei Jahren auszugleichen sind, ist eine Gebührenanpassung unumgänglich.

 

Daraus errechnet sich unter Berücksichtigung eines geschätzten Frischwasserverbrauchs für 2021 von 1.970.000 m³ (excl. Abwasser Großeinleiter) eine zu erhebende kostendeckende Abwassergebühr in Höhe von rd. 2,70 € pro cbm Abwasser.

 

 

Weiterhin ist seit 2020 der gesonderte Gebührensatz für die Fa. Rücker GmbH zu beschließen, da die Abwasserbeseitigung dieses Großeinleiters als selbstständige öffentliche Einrichtung in der Abwasserbeseitigungssatzung definiert ist und eine separate Gebührenfestsetzung über die Abwasserabgabensatzung geregelt ist. Auf die Vorlage 19/195/1 wird verwiesen.

Auf Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde hier eine, für die teilweise Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Biologische Stufe des Klärwerkes), kostendeckende Gebühr für 2021 von 0,85 € pro cbm Abwasser kalkuliert, die von der Fa. Rücker an die Stadt Aurich zu entrichten ist. Die Erhöhung der allgemeinen Abwassergebühr hat insofern vorerst nicht zu einer Erhöhung des Gebührensatzes für den Großeinleiter geführt, da sich der Kostenanteil der Kläranlage geringfügig verringert hat und die prozentuale Steigerung relativiert wird.

 

 

Anlagen: 

 

- Gebührenbedarfsberechnung „Abwasserbeseitigung“ 2021