Betreff
Festsetzung der Gebühr 2021 für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung)
Vorlage
20/195
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Höhe der Gebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen. Auf die Kalkulation 2020 (DS 19/210) wird verwiesen.

 

Auf Grundlage der Betriebsabrechnung für das Abrechnungsjahr 2019 und der Kostenentwicklung 2020 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2021 erstellt worden. Die zur Deckung der kalkulierten gebührenrelevanten Kosten ermittelte Gebühr beträgt 42,05 € pro Kubikmeter im Zentralklärwerk zu behandelndes Abwasser aus Hauskläranlagen. Unterdeckungen aus Vorjahren sind nicht berücksichtigt worden.

Aufgrund einer nur moderaten Kostensteigerung für die Gebührenpflichtigen und im Hinblick auf den nur leicht geringeren Gebührensatz des Landkreises Aurich (38 €) sollte die Gebühr für 2021 kostendeckend bei 42,00 €/m³ festgelegt werden. Bei einem Abfuhrturnus von zwei Jahren und einer durchschnittlichen Menge von 3 m³ ergeben sich lediglich 6,00 € Mehrkosten im Jahr für den Auricher Gebührenzahler.

Es wird vorgeschlagen, die Gebühr für das Jahr 2021 auf 42,00 €/m³ festzusetzen.

Gebührenkalkulation 2021: