Sachverhalt:
Gebührenkalkulation 2021
Die Gebührensätze für die
öffentliche Einrichtung Straßenreinigung werden jährlich neu kalkuliert und
sind vom Rat der Stadt Aurich festzusetzen.
Auf der Grundlage der
Gebührenveranlagung der Betriebsabrechnung für 2019 und der aktuellen
Kostenentwicklung in 2020 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2021 erstellt
worden. Unterdeckungen aus Vorjahren (bis 2018) werden gem. Vorlage zur
Festlegung zur Gebührenhöhe für 2019 (DS 18/240) nicht verrechnet. In der
Betriebsabrechnung 2019 hat sich ein hoher Überschuss von insg. 39.455,00 €
ergeben. Dieser Betrag ist nach Feststellung innerhalb von drei Jahren (2021 –
2023) auszugleichen. Insofern wird vorgeschlagen, für 2021 einen anteiligen
Betrag von 10.000 € in die Gebührenkalkulation vorzutragen. Der Rest wird in
2022 und 2023 auszugleichen sein.
Von den gebührenrelevanten Kosten
ist ein Anteil für das sogenannte Öffentliche Interesse in Abzug zu bringen.
Der nicht umlagefähige Anteil beträgt gem. § 52 Abs. 3 Satz 4 NStrG 25 % der
gesamten Straßenreinigungskosten und entfällt bei der Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr.
Der hiernach ermittelte
Gebührenbedarf beträgt 195.500,00 €, was eine kostendeckende Gebühr von 1,00 €
pro Meter Grundstücksfläche (Quadratwurzel) in der Reinigungsklasse C ergibt
(siehe Anlage 1). Die vorherige Gebühr betrug 1,08 €/m.
Diese Entwicklung verdeutlicht die
wirtschaftlich effizientere Straßenreinigung nach der Umstellung des
Berechnungsmaßstabes und der Erweiterung des Straßenverzeichnisses.
Straßenverzeichnis
Um einer übermäßigen Verschmutzung des Regenwasserkanals
und der Entwässerungsrinne entgegenzuwirken, sowie auf Empfehlung des Ortsrates
für den Bereich Kernstadt, sollen folgende Straßen in das Straßenverzeichnis
und somit in die maschinelle Straßenreinigung (Reinigungsklasse D) aufgenommen
werden:
-
Amselweg
-
Drosselweg
-
Lerchenweg
Auf Empfehlung des Ortsrates Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg soll
folgender Straßenabschnitt aus dem Straßenverzeichnis entfernt werden:
-
Esenser Straße ab der Einmündung Großer Moorweg/Drift
bis zur Spekendorfer Straße
Aus technischer Sicht stimmt die Verwaltung der Beendigung der
maschinellen Straßenreinigung in diesem Bereich zu.
Als Bestandteil der Straßenreinigungssatzung wird das geänderte
Straßenverzeichnis entsprechend über eine Änderungssatzung beschlossen.
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2021