Betreff
Festsetzung der Gebührenhöhe für die Straßenreinigung 2021 und Änderung des Straßenverzeichnisses
Vorlage
20/196
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührenkalkulation 2021

 

Die Gebührensätze für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung werden jährlich neu kalkuliert und sind vom Rat der Stadt Aurich festzusetzen.

 

 

Auf der Grundlage der Gebührenveranlagung der Betriebsabrechnung für 2019 und der aktuellen Kostenentwicklung in 2020 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2021 erstellt worden. Unterdeckungen aus Vorjahren (bis 2018) werden gem. Vorlage zur Festlegung zur Gebührenhöhe für 2019 (DS 18/240) nicht verrechnet. In der Betriebsabrechnung 2019 hat sich ein hoher Überschuss von insg. 39.455,00 € ergeben. Dieser Betrag ist nach Feststellung innerhalb von drei Jahren (2021 – 2023) auszugleichen. Insofern wird vorgeschlagen, für 2021 einen anteiligen Betrag von 10.000 € in die Gebührenkalkulation vorzutragen. Der Rest wird in 2022 und 2023 auszugleichen sein.

 

Von den gebührenrelevanten Kosten ist ein Anteil für das sogenannte Öffentliche Interesse in Abzug zu bringen. Der nicht umlagefähige Anteil beträgt gem. § 52 Abs. 3 Satz 4 NStrG 25 % der gesamten Straßenreinigungskosten und entfällt bei der Ermittlung der kostendeckenden Gebühr.

 

Der hiernach ermittelte Gebührenbedarf beträgt 195.500,00 €, was eine kostendeckende Gebühr von 1,00 € pro Meter Grundstücksfläche (Quadratwurzel) in der Reinigungsklasse C ergibt (siehe Anlage 1). Die vorherige Gebühr betrug 1,08 €/m.

 

Diese Entwicklung verdeutlicht die wirtschaftlich effizientere Straßenreinigung nach der Umstellung des Berechnungsmaßstabes und der Erweiterung des Straßenverzeichnisses.

 

 

 

Straßenverzeichnis

 

Um einer übermäßigen Verschmutzung des Regenwasserkanals und der Entwässerungsrinne entgegenzuwirken, sowie auf Empfehlung des Ortsrates für den Bereich Kernstadt, sollen folgende Straßen in das Straßenverzeichnis und somit in die maschinelle Straßenreinigung (Reinigungsklasse D) aufgenommen werden:

 

-       Amselweg

-       Drosselweg

-       Lerchenweg

 

Auf Empfehlung des Ortsrates Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg soll folgender Straßenabschnitt aus dem Straßenverzeichnis entfernt werden:

 

-       Esenser Straße ab der Einmündung Großer Moorweg/Drift bis zur Spekendorfer Straße

 

Aus technischer Sicht stimmt die Verwaltung der Beendigung der maschinellen Straßenreinigung in diesem Bereich zu.

 

Als Bestandteil der Straßenreinigungssatzung wird das geänderte Straßenverzeichnis entsprechend über eine Änderungssatzung beschlossen.

 

 

Anlagen:

 

Gebührenkalkulation 2021