Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstückes Osterstraße 33-35 beabsichtigt das Geschäftshaus/
Bürogebäude zu veräußern. Das Gebäude Osterstraße 33/35 steht bereits seit
einiger Zeit leer.
Das bebaute Grundstück hat aufgrund seiner Flächengröße
über ca. 896m² und seiner Lage im Sanierungsgebiet –am östlichen Ende der
Osterstraße – eine hohe Bedeutung innerhalb des Sanierungsgebietes. Es liegt in
einem Neuordnungsbereich.
Die beabsichtigte Neuordnung der Flächen nördlich und südlich der Osterstraße
dient grundsätzlich dem Sanierungsziel, die Funktion Aurichs als
Einzelhandelsstandort zu stärken und insbesondere hierbei die Endbereiche der
Fußgängerzone zu stabilisieren.
Südlich der Osterstraße wird die Stadt Aurich durch die Verlagerung des miraculum in die Gebäude der Osterstraße 40 und 42-44 einen hohen Beitrag für die Aufwertung dieses Bereiches leisten. Über die Veräußerung der Grundstücksflächen der Osterstraße 28-30, 32, 34 und 36 befindet sich die Stadt Aurich aktuell in Abstimmungen mit einem Investor.
Um die Sanierungsziele nördlich der Osterstraße zu
erreichen, beabsichtigt die Stadt Aurich nunmehr das Grundstück Osterstraße
33-35 zu erwerben. Durch diesen
„Zwischenerwerb“ erhält die Stadt die Option, eine mögliche Nutzung im Vorfeld
mit einem potentiellen Investor abstimmen zu können. Unter einer möglichen
Einbeziehung von Nachbargrundstücken wäre eine größere Nutzungseinheit bis
1.200m² Grundfläche denkbar. Die Stadt Aurich verfolgt das Ziel, entweder einer
umfassenden Sanierung und Modernisierung des Gebäudes mit einer Fassadengestaltung
entsprechend der gestalterischen Festsetzungen, oder aber alternativ einen
Abbruch des Gebäudes mit Errichtung eines Neubaus.
Im Gutachten über den
Verkehrswert aus dem Jahr 2014 wurde der Verkehrswert des Objektes mit
403.000,00 € ermittelt. Unter Berücksichtigung des – in den letzten Jahren -
gestiegenen Bodenwertes um gesamt 25.920,00 € beträgt der Verkehrswert nunmehr
428.920,00 €. Wobei eine eventuelle Substanzverschlechterung des Gebäudes bei
dieser Betrachtung unberücksichtigt bleibt.
In Verkaufsverhandlungen hat sich der
Eigentümer bereit erklärt, das Grundstück für 450.000,00 € an die Stadt zu
veräußern. Das entspricht einer ca.
5%- gen Überschreitung des o.g. Verkehrswertes. Aufgrund der städtebaulichen
Bedeutung und in Hinblick auf die Sanierungsziele ist diese Überschreitung
hinnehmbar.
Der Beschluss zum
Grunderwerb führt im Haushaltsjahr 2021 zu einer Auszahlung. Damit die
Verwaltung ermächtigt ist, die entsprechenden Aufträge noch in diesem Jahr zu
erteilen, ist die Festlegung einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Da
für diesen Zweck im Haushalt 2020 keine Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen
ist, ist diese außerplanmäßig bereit zu stellen. Die außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 500.000,00 € ist durch die Reduzierung der
Verpflichtungsermächtigung VE2106.001 „Konversion Bundeswehrgelände“ gedeckt.