Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 374 einschließlich der
Anpassung des Flächennutzungsplanes wurde am 17.09.2018 vom
Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 18/163). Die
Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 13b BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung. Die erforderliche Flächennutzungsplananpassung erfolgt im Wege
der Berichtigung.
Ziel der Planaufstellung ist es, neue Wohnbauflächen insbesondere für die Eigenentwicklung im Ortsteil Langefeld zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,5 ha. Die Vorhabenträger planen sechs Bauplätze mit Flächengrößen von ca. 800m².
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 23.12.2019 bis einschließlich 24.01.2020 im Rathaus öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig fand die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Es sind Stellungnahmen und Hinweise eingegangen, die in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigt wurden.
Die Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen
Nutzung, sowie die Festsetzungen von örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung sind u.a. in Anlehnung an den bereits bestehenden, benachbarten
Bebauungsplan Nr. 207 im Ortsteil Langefeld getroffen worden. Die Festsetzungen
zu Einfriedungen und Vorgärten wurden entsprechend der Regelungserfordernis zum
Schutz des typischen Ortsbildes und zur Förderung der heimischen Gehölze in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Zudem ist die Anpflanzung eines Baumes pro
Baugrundstück - zur Durchgrünung des Landschafts- und Dorfbildes und zur
landschaftsgerechten Einbindung der geplanten Wohnbebauung - festgesetzt.
Die Bearbeitung des Bebauungsplanes einschließlich der 25.Anpassung des Flächennutzungsplanes
hat nunmehr den Entwurfsstand erlangt, so dass – entsprechend der Anlagen – der
Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.