Sachverhalt:
Im Jahr 2016 hat der Rat der Stadt Aurich das Einzelhandelskonzept für die Stadt Aurich als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen (s. Vorlagennr. 16/019 und 16/019/1).
Das Konzept stellt die Leitlinien und strategischen Ziele der Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet dar. Insbesondere durch die Novellierung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) 2017 wurden neue Rahmenbedingungen und Bewertungsgrundlagen für die Einzelhandelsentwicklung eingeführt. Dabei wurden vor allem die Regelungen zu großflächigen Einzelhandelsprojekten und mögliche Ausnahmeregelungen im Rahmen der LROP Änderung 2017 angepasst.
Kommunale Einzelhandelskonzepte sind aus den Zielen und Grundsätzen der Landesraumordnung und regionalen Raumordnung abzuleiten oder an diese anzupassen. Durch die Teilfortschreibung werden die neu definierten oder geänderten Grundsätze und Ziele berücksichtigt und sind nunmehr die stringente Fortführung der übergeordneten Planung auf kommunaler Ebene.
Die Teilfortschreibung dient der Ergänzung des bestehenden Einzelhandelskonzepts 2015 hinsichtlich der Beurteilung der Nahversorgungsstandorte und greift damit die möglichen Ausnahmeregelungen im Rahmen des LROP auf. Die übrigen Aussagen zu z. B. der Sortimentsliste, Ansiedlungsrichtlinien oder dem Marktgebiet behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Im Rahmen der Teilfortschreibung fand eine Anhörung mit der IHK und dem Einzelhandelsverband Ostfriesland statt. Diese begrüßten die vorgesehenen Änderungen.