Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 11.06.2020 hat der Rat der Stadt Aurich eine Aussetzung der Gebührenpflicht beschlossen. Dieser Beschluss umfasst den Zeitraum bis zum 31.12.2020. Aufgrund der immer noch anhaltenden Corona-Pandemie und der Fortsetzung der Baumaßnahmen in der Fußgängerzone in 2021 wird eine Fortführung der Aussetzung der Gebührenpflicht für die bewirtschafteten oberirdischen öffentlichen Parkplätze vorgeschlagen. Für das Jahr 2020 wird im Vergleich zu den Vorjahren ein Rückgang an Parkeinnahmen erwartet. Die statistische Auswertung erfolgt erst zu Beginn des neuen Jahres und der Einnahmeverlust kann derzeit nicht beziffert werden. Aufgrund der coronabedingten Ausnahmesituation verbunden mit den Einschränkungen durch die Baumaßnahmen in der Fußgängerzone hat der Kaufmännische Verein Aurich e.V. die Fortsetzung der Aussetzung der Gebührenpflicht beantragt (siehe Anlage).