Betreff
Sachstand und weiteres Vorgehen Digitalpakt
Vorlage
20/182
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Digitalpakt ist ein Programm des Bundes und der Länder, um die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben. Der zur Verfügung stehende Betrag für jede Schule ergibt sich aus zwei Einzelposten: einem Sockelbetrag und einem Pro-Kopf-Betrag, der sich nach der Schüleranzahl bemisst.

Das Vorgehen ist bereits in der Grundschulleiterkonferenz beraten und in der letzten Sitzung des Schul- und Kulturausschuss am 29.09.2020 vorgestellt worden.

 

Um eine nachhaltige Verwendung der Mittel zu gewährleisten, sind mehrere Schritte erforderlich.

 

1)    Sicherstellung ausreichender Internetversorgungen durch Hausanschlüsse
Langfristig sollen grundsätzlich alle Schulen an ein Glasfasernetz angeschlossen werden. Die Wirtschaftlichkeit eines Hausanschlusses soll jedoch im Einzelfall betrachtet werden.   
Die Grundschulen Middels, Tannenhausen, Walle, Wiesens, Sandhorst und Plaggenburg befinden sich im Förderprogramm „Breitbandnetz Landkreis Aurich“.


Die Anschlüsse aller anderen Schulen müssen nach heutigem Stand eigenverantwortlich durch den Schulträger erstellt werden.  Die Kosten dafür sind dem Liegenschafts- und Gebäudemanagement zuzuordnen und werden voraussichtlich 40.000 € betragen.  Dabei muss individuell geprüft werden, ob ein Glasfaseranschluss erforderlich, oder ob eine entsprechende Erhöhung der DSL-Anschlüsse ausreichend ist. In jedem Fall werden zwischenzeitlich die vorhandenen DSL-Anschlüsse aufgerüstet. Dafür fallen Mehrkosten in Höhe von 10.000 € pro Jahr an.        


Die Versorgung der Schulen mit ausreichenden Internetanschlüssen wird nicht durch den Digitalpakt gefördert.

2)    Infrastruktur in den Gebäuden
Durch die Infrastruktur in den Gebäuden wird sichergestellt, dass alle notwenigen Räume mit ausreichender Qualität versorgt werden. Der Aufbau einer strukturierten Verkabelung ist dafür Voraussetzung. Notwendige Maßnahmen sind u. a. die Verlegung von Netzwerkkabeln, die Installation von Steck- und Netzwerkdosen, sogenannter Accesspoints in ausreichender Anzahl zur Versorgung der Klassenräume mit WLAN sowie der Einbau von Serverschränken. Dies wird durch den Digitalpakt gefördert. Die Kosten sind ebenfalls beim Fachdienst Liegenschafts- und Gebäudemanagement zu verorten.

3)    Ausstattung mit Endgeräten
Zu den notwendigen Endgeräten zählen zum Beispiel digitale Tafeln und Tablets sowie deren Zubehör. Die Anschaffung dieser Geräte ist zwar durch den Digitalpakt grundsätzlich förderfähig, da die Mittel hieraus jedoch nicht ausreichen werden, sind sie mit eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Kosten in Höhe von 200.000 € pro Jahr, insgesamt 600.000 €, liegen beim Fachdienst Bildung/Soziales/Kultur.

Nicht zum Förderprogramm Digitalpakt gehören die folgenden Maßnahmen:

a.    Sofortausstattungsprogramm
Das Sofortausstattungsprogramm wurde als coronabedingte Sofortmaßnahme von Bund und Ländern ins Leben gerufen, um Schüler*innen im Falle von Homeschooling notfalls mit Leihgeräten ausstatten zu können. Hiervon wurden rund 260 iPads inklusive Zubehör und Koffern angeschafft und an die Schulen verteilt.

b.    Turnusmäßiger Austausch der Geräte
Die vorhandenen Endgeräte, zur Zeit sowohl Tablets als auch Desktop-PCs, werden in regelmäßigen Abständen erneuert. In diesem Jahr wurden für die Schulen Sandhorst, Tannenhausen, Middels, Plaggenburg, Wallinghausen und Wiesens 100 Tablets und Zubehör angeschafft. Die Endgeräte der verbleidenden Grundschulen und der Realschule sollen sukzessive aufgestockt werden. Hierfür werden für die kommenden zwei Jahre jeweils 60.000 € benötigt. Die Kosten liegen beim Fachdienst Bildung/Soziales/Kultur und werden aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Aurich bestritten.