Sachverhalt:
Der Digitalpakt ist ein Programm des
Bundes und der Länder, um die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben. Der
zur Verfügung stehende Betrag für jede Schule ergibt sich aus zwei
Einzelposten: einem Sockelbetrag und einem Pro-Kopf-Betrag, der sich nach der
Schüleranzahl bemisst.
Das Vorgehen ist bereits in der
Grundschulleiterkonferenz beraten und in der letzten Sitzung des Schul- und
Kulturausschuss am 29.09.2020 vorgestellt worden.
Um eine nachhaltige Verwendung der
Mittel zu gewährleisten, sind mehrere Schritte erforderlich.
1) Sicherstellung ausreichender Internetversorgungen
durch Hausanschlüsse
Langfristig sollen grundsätzlich alle Schulen an ein Glasfasernetz
angeschlossen werden. Die Wirtschaftlichkeit eines Hausanschlusses soll jedoch
im Einzelfall betrachtet werden.
Die Grundschulen Middels, Tannenhausen, Walle, Wiesens, Sandhorst und
Plaggenburg befinden sich im Förderprogramm „Breitbandnetz Landkreis Aurich“.
Die Anschlüsse aller anderen Schulen müssen nach heutigem Stand
eigenverantwortlich durch den Schulträger erstellt werden. Die Kosten dafür sind dem Liegenschafts- und
Gebäudemanagement zuzuordnen und werden voraussichtlich 40.000 € betragen. Dabei
muss individuell geprüft werden, ob ein Glasfaseranschluss erforderlich, oder
ob eine entsprechende Erhöhung der DSL-Anschlüsse ausreichend ist. In jedem
Fall werden zwischenzeitlich die vorhandenen DSL-Anschlüsse aufgerüstet. Dafür
fallen Mehrkosten in Höhe von 10.000 € pro Jahr an.
Die Versorgung der Schulen mit ausreichenden Internetanschlüssen wird nicht
durch den Digitalpakt gefördert.
2) Infrastruktur in den Gebäuden
Durch die Infrastruktur in den Gebäuden wird sichergestellt, dass alle
notwenigen Räume mit ausreichender Qualität versorgt werden. Der Aufbau einer
strukturierten Verkabelung ist dafür Voraussetzung. Notwendige Maßnahmen sind
u. a. die Verlegung von Netzwerkkabeln, die Installation von Steck- und
Netzwerkdosen, sogenannter Accesspoints in ausreichender Anzahl zur Versorgung
der Klassenräume mit WLAN sowie der Einbau von Serverschränken. Dies wird durch
den Digitalpakt gefördert. Die Kosten sind ebenfalls beim Fachdienst
Liegenschafts- und Gebäudemanagement zu verorten.
3) Ausstattung mit Endgeräten
Zu den notwendigen Endgeräten zählen zum Beispiel digitale Tafeln und Tablets
sowie deren Zubehör. Die Anschaffung dieser Geräte ist zwar durch den Digitalpakt
grundsätzlich förderfähig, da die Mittel hieraus jedoch nicht ausreichen
werden, sind sie mit eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Kosten in Höhe von 200.000
€ pro Jahr, insgesamt 600.000 €, liegen beim Fachdienst
Bildung/Soziales/Kultur.
Nicht zum Förderprogramm Digitalpakt gehören die folgenden Maßnahmen:
a. Sofortausstattungsprogramm
Das Sofortausstattungsprogramm wurde als coronabedingte Sofortmaßnahme von
Bund und Ländern ins Leben gerufen, um Schüler*innen im Falle von Homeschooling
notfalls mit Leihgeräten ausstatten zu können. Hiervon wurden rund 260 iPads
inklusive Zubehör und Koffern angeschafft und an die Schulen verteilt.
b. Turnusmäßiger Austausch der Geräte
Die vorhandenen Endgeräte, zur Zeit sowohl Tablets als auch Desktop-PCs, werden
in regelmäßigen Abständen erneuert. In diesem Jahr wurden für die Schulen Sandhorst,
Tannenhausen, Middels, Plaggenburg, Wallinghausen und Wiesens 100 Tablets und
Zubehör angeschafft. Die Endgeräte der verbleidenden Grundschulen und der
Realschule sollen sukzessive aufgestockt werden. Hierfür werden für die
kommenden zwei Jahre jeweils 60.000 € benötigt. Die Kosten liegen beim Fachdienst
Bildung/Soziales/Kultur und werden aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Aurich
bestritten.