Sachverhalt:
Die Betreiber „Northbound Aurich“ planen - in Ergänzung zu Ihrer
Wakeboardanlage auf dem Badesee in Tannenhausen - einen Aquapark saisonal zu
installieren.
Es handelt sich hierbei um einen aufblasbaren, schwimmenden Wasserspielplatz, der aus verschiedenen Modulen besteht (z.B. Trampoline/ Rutschbahnen/Klettertürmen) und beliebig kombiniert und erweitert werden kann. Die Verankerung erfolgt entweder mit Betonankern oder geschraubten Erdankern. Die Betreiber planen außerhalb der Saison einen kompletten Abbau der Anlage.
Der geplante Aquapark wird insbesondere den Nutzergruppen Kindern und Jugendlichen zugutekommen und stellt eine gute Ergänzung des touristischen Angebotes mit den bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen dar.
Der Aquapark soll auf einer Teilfläche innerhalb der Wasserfläche installiert werden, welche im Bebauungsplan Nr. 68 8. Änderung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wakeboardanlage“ festgesetzt ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 12. Änderung dient dem Ziel, den geplanten Aquapark zusätzlich planungsrechtlich festzusetzen. Der Geltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die weiteren Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 68 8. Änderung bleiben hiervon unberührt.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Eigenart des Gebietes nicht wesentlich verändert. Daher soll das Planverfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Im Planänderungsverfahren werden insbesondere die Aspekte Lärm und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser behandelt. Eine Beeinträchtigung des FFH Ewiges Meer und des Vogelschutzgebietes Ewiges Meer sowie der FFH-Gebiete Teichfledermausgewässer im Raum Aurich im europäischen Schutzsystem Natura 2000 ist nicht anzunehmen.