Sachverhalt:
Für die jeweiligen Grundschulbezirke der Stadt Aurich ist eine Auswertung der für den jeweiligen Bezirk zu erwartenden Schülerzahlen für die Einschulungsjahrgänge 2021/22 – 2026/27 vorgenommen worden. Durch Zu, Um- und Wegzüge können sich diese Zahlen zukünftig ändern. Die tatsächlichen Anmeldungen können ebenfalls durch Ausnahmen für die Beschulung außerhalb des zuständigen Schulbezirks nach § 63 Abs. 3 und 4 des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) beeinflusst werden. Weiterhin ist zu beachten, dass seit dem Schuljahr 2018/19 die Erziehungsberechtigten für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, den Schulbesuch nach § 64 Abs. 1 S. 2 NSchG durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben können.